Honorarvertrag

Honorarvertrag
(Version 5.01)
zwischen
ChancenPilot GmbH
Industriestr. 50b
69190 Walldorf
nachfolgend „Auftraggeber“
und
der im Form Processor „https://www.einfach-nachhilfe.com/registrieren-lehrer"genannten Person.
- nachfolgend „Auftragnehmer“ –
gemeinsam nachfolgend "Vertragspartner" genannt.
Präambel
Die für den Auftraggeber tätigen Personen sind freiberufliche Honorarkräfte bzw. Auftragnehmer, die auf Grund ihrer fachlichen Qualifikation und persönlichen Engagements befähigt sind, qualifizierten Unterricht, Therapie bzw. die jeweilige zugeordnete Förderung zu erteilen. Der Auftragnehmer ist bei der Ausübung seiner Tätigkeit insbesondere örtlich und zeitlich nicht gebunden. Gleichwohl werden die Vertragspartner auf die Interessen des jeweils anderen bei der Gestaltung der Leistungserbringung Rücksicht nehmen. Wenn ein neuer Unterricht angeboten wird, werden individuelle Bedingungen innerhalb der angebotenen Aufträge mitgeteilt, welche beispielweise Anzahl an Stunden pro Woche und Unterrichtsmedium genauer bestimmen, sodass ein Auftragnehmer vor jeder Auftragsannahmefrei entscheiden kann, ob dieser Auftrag angenommen wird oder nicht. Auch in der Gestaltung des Unterrichts ist der Auftragnehmer frei. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Der Auftragnehmer wird in der Funktion als Förderkraft für den Auftraggeber tätig.
1.2. Der Auftragnehmer wird in folgenden Bereichen tätig. Dabei hat er die freie Auswahl, in welchem der Bereiche er arbeiten möchte:
a) Gruppen-und Einzelnachhilfe sowie -betreuung in den jeweiligen Unterrichtsräumen der Schulen
b) Bildungsangebotein der Gruppe (kreativ, musisch, sportlich, fachlich bildend oder sozial-emotionale Förderung) an Schulen
c) Therapie-und Coachingangebot für einzelne Schüler oder Kleingruppen an Schulen oder eigenen Räumlichkeiten
d) Einzelnachhilfein den jeweiligen Privatwohnungen der Nachhilfefamilien, in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder einem frei vereinbarten Ort
e) Nachhilfe oder sonstige Bildungsangebote online oder hybrid
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Leistungenselbstständig zu erbringen:
• Durchführung von Bildungsangeboten auf Grundlage der Lernziele sowie Problemfelder der Schüler oder Gruppen
• Motivationder Lehrgangsteilnehmer durch geduldige und verständnisvolle Unterrichtsdurchführung
• Monatliche Abrechnung der erbrachten Unterrichtseinheiten gegenüber dem Auftraggeber
• Während der Tätigkeit die Aufsichtspflicht entsprechend dem Alter und der Reife der anvertrauten Schüler übernehmen
1.3. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als Freiberufler und unterliegt nicht der Weisungsbefugnis des Auftraggebers. Er ist örtlich und zeitlich nicht gebunden, wird jedoch auf die Interessen des Auftraggebers Rücksicht nehmen. Außerdem kann er seine Angebote inhaltlich und methodisch frei gestalten und darf Lehrmittel selbst anschaffen und frei verwenden, insofern diese für die jeweiligen Schüler geeignet sind.
1.4. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet.
1.5. Der Auftragnehmer führt die Aufträge grundsätzlich persönlich aus. Er darf sich bei der Ausführung der Aufträge anderer Personen nach Absprache bedienen, bleibt aber für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen nach diesem Vertrag gegenüberdem Auftraggeber selbst verantwortlich. Außerdem müssen die Personen die Voraussetzungen in „9. Wichtige Voraussetzungen für die Durchführung“ ebensowie der Auftragnehmer selbst erfüllen.
1.7. Im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung ist der andere Vertragspartner unverzüglich zu informieren.
1.8. Der Auftragnehmer hat keine Verpflichtung zur Rufbereitschaft.
1.9. Während der Tätigkeit an einer Schule hat derAuftragnehmer die für die Schule geltenden rechtlichen Bestimmungen einzuhalten sowie die Schulordnung zu wahren.
2. Auftragsmanagement
2.1. Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer Nachhilfeschüler und zu haltende Kurse für Bildungsangebote an, welche er ohne Angabe von Gründen annehmen oder ablehnen kann.
2.2. Der Auftragnehmer ist frei in der Gestaltung und Menge seiner Angebote und koordiniert diese selbstständig.
2.3 Nach Auftragsannahme ist der Auftragnehmer verpflichtet, proaktiv vor dem ersten Kurs, Kontakt zur Ansprechperson aufzunehmen und den/ die vereinbarten Einsatztermin/Einsatztermine einzuhalten. Wird dies nicht eingehalten, kann der Auftrag einseitig durch den Auftraggeber widerrufen werden und einem anderen Auftragnehmer angeboten werden.
2.4. Übernimmt der Auftragnehmer einen Schüler für Einzelnachhilfe zuhause, gilt zudem Folgendes:
a) Nach Auftragsannahme ist der Auftragnehmer verpflichtet, binnen 24h mit den Kunden telefonisch einen Termin zu vereinbaren oder elektronisch Terminvorschläge/Terminbestätigungen mitgeteilt zu haben.Wird dies nicht eingehalten, kann der Auftrag einseitig durch den Auftraggeber widerrufen werden und einem anderen Auftragnehmer angeboten werden.
b) Kann ein Termin nicht stattfinden, entstehen im Vertragsverhältnis „Schüler und Auftraggeber“ Gutstunden. Diese sind nicht mit einer Vertragspause gleichzusetzen und sollten auch nicht regelmäßig als eine solche missbraucht werden. Gutstunden sollen dem Auftragnehmer und Schüler Flexibilität bei derTerminfindung gewähren und Ausfälle kurzfristig kompensieren.
c) Grundsätzlich sollten Gutstunden nach Aufbau schnellstmöglich abgebaut werden. Hierzu sind hohe Bemühungen des Schülers und des Auftraggebers sowie Auftragnehmers notwendig. Gutstunden werden wie normale Termine für den Auftragnehmer vergütet. Ihr Zweck ist es, Termine, die durch Urlaub, Feiertag, Krankheitund/oder ähnliches ausgefallen sind, nachzuholen. Gutstunden sollten über die üblichen Stunden hinaus, auf Wunsch des Kunden innerhalb von vier Wochen vollständig terminiert und abgebaut werden. Dies steht im eigenen Ermessen des Auftragnehmers.
3. Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung
3.1. Das Vertragsverhältnis beginnt mit beidseitiger Zustimmung dieser Vereinbarung.
3.2. Jede Vertragspartei kann den Vertrag sowie einzelne Aufträge mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm betreuten Schüler bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zu betreuen.
3.3. Die Kündigung bedarf der eindeutigen elektronischen oder schriftlichen Textform.
3.4. Bei Vertragsende hat der Auftragnehmer sämtliches Eigentum des Auftraggebers unverzüglich zurückzugeben.
3.5 Das Recht zur fristlosen Kündigung ist ferner in allen Fällen gegeben, in denen ein wichtiger Grund dazu besteht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass ein wichtiger Grund zur sofortigen fristlosen Kündigung insbesondere dann vorliegt, wenn
• dem Auftragnehmer die Unterrichtung von Kindern behördlich oder gerichtlichuntersagt wurde
• Eine Verurteilung des Auftragnehmers wegen einer Straftat vorliegt
• Verletzung der Vertragspflichten aus diesem Vertrag vorliegt
• Verletzung von Verschwiegenheitspflichten durch den Auftragnehmer oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt
• mehrfach unrichtig abgerechnet wird oder Termine mehrfach verspätetet abgesagt werden
• ein begründeter Verdacht vorliegt, dass der Auftragnehmer Mitglied oder Anhänger einer Scientology- Gemeinschaft oder sonstigen radikalen Partei/ Organisation/Vereinigung oder Mitglied bzw. Anhänger*in einer Sekte ist
• eine schwerwiegende Krankheit, welche die Ausübung verhindert, vorliegt
• der Wunsch eines vom Auftragnehmer unterrichteten Kunden des Auftraggebers geäußert wird, auf Grund von Unzufriedenheit mit dem Unterricht oder weil er bezüglich der Lehrkraft einen Wechsel wünscht (betrifft nur den jeweiligen Auftrag).
4. Vergütung
4.1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber zu Monatsende einen Tätigkeitsnachweis, auf dessen Grundlage sein Honorar berechnet wird.
4.2. Die Stundensätze (pro 60min) betragen mindestens:
• Einsatz an Schulen: 20,- EUR
• Einzelnachhilfe in Privatwohnungen: 18,- EUR
• Online-Angebote: 16,- EUR
• Hybride Nachhilfe (50% online ; 50% vor Ort): 17,- EUR
4.3. Fahrtkostenerstattungen, Erstattungen für besondere, über den Normalfall hinausgehende Materialkosten sowie zusätzliche Vergütungen für besondere Qualifikationen können individuell vereinbart werden. Dies verlangt der elektronischen oder schriftlichen Textform.
4.4. Bei der Einzelnachhilfe in den Privatwohnungen der Schüler: Wenn ein Termin von Seiten des Schülers ohne wichtigen Grund innerhalb von 24h vor einem vereinbarten Termin abgesagt wird, erhält Der Auftragnehmer dennoch 50% des vereinbarten Honorars als Aufwandsentschädigung. Bei Krankheit oder sonstigen Notfällen verringert sich diese Frist auf 2h vor Unterrichtsbeginn.
4.5 Bei der Arbeit in Schulen: Wenn ein Termin von Seiten des Schülers/der Schule ohne wichtigen Grund innerhalb von 12h vor einem vereinbarten Termin abgesagt wird, erhält der Auftragnehmer dennoch 50% des vereinbarten Honorars. Bei Krankheit oder sonstigen Notfällen verringert sich diese Frist auf 2h vor Unterrichtsbeginn.
4.6. Das Honorar wird bis zum 15. Arbeitstag des Folgemonats durch den Auftraggeber auf das Referenzkonto des Auftragnehmers überwiesen. Das Gutschriftverfahren wird als anzuwendendes Rechnungsverfahren gewählt. Sollte der Auftragnehmer nachträglich einen Wechsel zum klassischen Rechnungsverfahrenwünschen, kann er dies ohne Angaben von Gründen in Textform anzeigen.
4.7. Alle genannten Stundensätze verstehen sich als Bruttobeträge. Die von dem Auftragnehmer angebotenen Leistungen unterliegen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG oder sind nach § 4 Nr. 21 a UStG oder §4 Nr. 21 b UStG umsatzsteuerbefreit. Bei Abweichungen hiervon ist dies demAuftraggeber separat in Textform mitzuteilen.
4.8. Mit der Zahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung sind alle Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aus diesem Vertrag erfüllt.
4.9. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle bei Kunden des Auftraggebers gehaltene Stunden und Termine fristgerecht (zum Ende des Monats) zurückzumelden. Nur zurückgemeldete Stunden werden vergütet. Anträge auf Korrektur sind bis zu 8 Wochen nach gehaltenem Termin möglich. Nach dieser Frist ist eine Anpassung durch den Auftragnehmer nicht möglich. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, falls sich neue Informationen ergeben, die erst später bekannt wurden.
4.10. Der Auftragnehmer ist für die Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen selbst verantwortlich.
4.11. Der Auftragnehmer trägt alle anfallenden Aufwendungen selbst, es sei denn, es wurde eine Erstattung vereinbart.
4.12. Da es sich bei der freien Beschäftigung nicht um ein Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis handelt, obliegt die private Vorsorge zur Sozialversicherung sowie Versteuerung allein dem Auftragnehmer. Von der Möglichkeit eines Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein Gebrauch gemacht worden. Eine Umgehung arbeitsrechtlicher oder arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt. Der Auftragnehmer soll vielmehr die volle Entscheidungsfreiheitbei der Verwertung seiner Arbeitskraft belassen werden. Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende, persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit wird nicht begründet.#
5. Krankheit, Arbeitsverhinderung und Urlaub
5.1. Im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Dienstverhinderung ist dies dem Auftraggeber und dem Unterrichteten unverzüglich mitzuteilen. Durch den Auftragnehmer mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstandene Schäden, wegen zum Beispiel kurzfristigen Absagens seines Nachhilfetermins, trägt er selbst.
5.2. Der Auftragnehmer hat keinen Honoraranspruch bei Krankheit, Feiertagen, Urlaub oder auf sonstige Sozialleistungen durch den Auftraggeber.
6. Abwerbungsverbot/Tätigkeiten für Dritte
6.1. Es bleibt dem Auftragnehmer unbenommen, auch für andere Auftraggeber und Mitbewerber tätig zu werden, sofern durch die anderweitige Tätigkeit die Tätigkeit für den Auftraggeber nicht beeinträchtigt wird.
6.2. Es ist dem Auftragnehmer nicht gestattet, während der Vertragsdauer – sowie bis zu 6 Monate nach deren Ende – Kunden des Auftraggebers abzuwerben oder an andere Lehrkräfte zu vermitteln, welche der Auftragnehmer auf Grund der Tätigkeit für den Auftraggeber kennengelernt hat, sowie privat zu unterrichten. Sollte der Auftragnehmer dahingehend von Eltern, Schülern, Lehrern oder Schulen angesprochen werden, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Bei Zuwiderhandlungen ist der Auftragnehmer schadenersatzpflichtig. Als Grundlage für den zu ermittelnden Schaden dienen die dem Auftraggeber entgangenen Einnahmen der Restvertragslaufzeit des Kunden. Der Auftragnehmer wird schadenersatzpflichtig für jeden festgestellten Fall.
7. Verschwiegenheit
7.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihm bekannten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, auch nach Vertragsende.
7.2. Über die dienstlichen Vorgänge in der Schule hat der Auftragnehmer Stillschweigen zu bewahren und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten.
8. Datenschutz
8.1. Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.
8.2. Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat im Rahmen der Weisungen des Auftraggebers zu erfolgen; sobald der Auftragnehmer der Ansicht ist, dass eine dieser Weisungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, ist der Auftraggeber darauf unverzüglich hinzuweisen. Die Parteien stimmen der Erhebung und Nutzung solcher in diesem Umfang erhobener Daten zu.
8.3. Sofern erforderlich werden die Parteien gemäß den Vorgaben von Art. 28 DSGVO eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere alle Mitarbeiter und Mitwissende – vor allem Mitarbeiter und Verantwortliche, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben – verpflichtet, den Anforderungen von Art. 28Abs. 3 lit. c iVm Art. 32 Abs. 4 DSGVO gerecht zu werden.
9. Wichtige Voraussetzungen für die Durchführung
9.1. Der Auftragnehmer legt dem Auftraggeber vor Beginn des ersten Unterrichts ein erweitertes Führungszeugnis vor, das nicht älter als drei Monate ist.
9.2. Der Auftragnehmer bestätigt, dass er über einen ausreichenden Impfschutz oder Immunität gegen Masern gemäß § 20 Absatz 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verfügt.
9.3. Der Auftragnehmer bestätigt, dass gegen er keine Vorstrafen verhängt wurden, er keiner als verfassungsfeindlich eingestuften Organisation angehört und weder Sympathisant noch Anhänger des Gedankenguts von L. Ron. Hubbard (Gründer von „Scientology“) ist. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, seine religiösen und politischen Anschauungen nicht in den Unterricht einfließen zu lassen. Falls während der Tätigkeit eine o.g. Situation eintreten sollte, verpflichtet er sich, den Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
9.3. Der Auftragnehmer erklärt hiermit außerdem, dass gegen ihn weder wegen des Verdachts einer Straftat in gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist, noch wegen eines Verbrechens oder Vergehens eine gerichtliche Bestrafung vorliegt, die Inhalt eines deutschen erweiterten Führungszeugnisses werden könnte.
9.4. Der Auftragnehmer erklärt, dass sie gemäß § 35 IfSG über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach §34 IfSG aufgeklärt ist. Dem Auftragnehmer sind keine Tatsachen bekannt, die für ein Tätigkeitsverbot nach §34 IfSG sprechen. Werden Tatsachen bekannt, die das Vorliegen eines Hinderungsgrundes nach §34 IfSG annehmen lassen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese unverzüglich (vor Aufnahme eines weiteren Unterrichts) in den Schulen dem Auftraggeber und der Schule mitzuteilen.
9.5. Der Auftragnehmer versichert, dass gegen ihn weder wegen des Verdachts einer Straftat, ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist noch wegen eines Verbrechens oder Vergehens eine gerichtliche Bestrafung vorliegt, die Inhalt eines deutschen erweiterten Führungszeugnisses werden könnten.
9.6. Sämtliche in den Absätzen 1 bis 6 aufgeführten Verpflichtungen gelten auch bei Einsatz von Unterauftragnehmern.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Die Vertragspartner haften einander im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeits einerseits oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers.
10.3. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages oder eine später in diesen aufgenommenen Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Erhaltung). Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als bestimmt, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bei Abschluss dieses Vertrages bzw. bei Aufnahme der Bestimmung bedacht hätten; beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darinfestgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlichzulässigen Maß als vereinbart (Ersetzungsfiktion). Ist die Ersetzungsfiktionnicht möglich, ist anstelle der nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Schließung der Lücke eine Bestimmung bzw. Regelung nach inhaltlicher Maßgabe des vorstehenden Satzes zu treffen (Ersetzungsverpflichtung). Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung bzw. die Bestimmung in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren.
Die Unterschrift des Auftraggebers gilt mit der Zusendung dieser Unterlagen als geleistet.